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Nach dem Schlaganfall sollten Sie die Fahreignung prüfen lassen



Auch wenn ein Patient sich nach einem Schlaganfall keine offensichtlichen Schäden davonträgt: Es können sich Störungen der Hirnleistung einstellen, die gegen das Autofahren sprechen. Oft leiden die Aufmerksamkeit, die Konzentration, die Reaktion, das Gedächtnis, das Denken und das Verstehen.

Schlaganfall: Bei guter Heilung ist Autofahren wieder möglich

In den "Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrzeugeignung" heißt es sinngemäß: "Wer an den Folgen eines Schlaganfalles leidet, ist bei Vorliegen relevanter neurologischer oder neuropsychologischer Ausfälle (zum Beispie Lähmungen, Sprachstörungen, Gesichtsfeldeinschränkungen, Konzentrationsstörungen) nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen gerecht zu werden. Nach erfolgreicher Therapie kann, abhängig von den besonderen Umständen des Einzelfalles, angenommen werden, dass der Betreffende bedingt wieder in der Lage ist, Kraftfahrzeuge zu führen."

Nach dem Schlaganfall darf der Patient also nicht ohne weiteres Auto fahren.

Fit für den Straßenverkehr nach einem Schlaganfall ist ein Patient nur, wenn:

  • sich sein Zustand wieder stabilisiert hat
  • keine körperlichen oder psychischen Störungen zurückgeblieben sind, die das Autofahren beeinträchtigen könnten
  • keine erhöhte Rückfallgefahr mehr besteht.
Um die Fahrtauglichkeit überprüfen zu lassen, raten Experten, sich an die Verwaltungsbehörde bzw. Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zu wenden. Die Kosten der Untersuchungen muss der Patient selbst zahlen.

Wer auf die rechtliche Prüfung verzichtet, geht ein hohes Risiko ein

Es ist in jedem Fall empfehlenswert, nach einem Schlaganfall die Fahreignung rechtsverbindlich zu klären. Anderenfalls sind gravierende Konsequenzen möglich: So kann bei einem Unfall die Versicherung ihre Haftung in Frage stellen, wenn bekannt wird, dass der Versicherte in der Vergangenheit einen Schlaganfall hatte. Im Einzelfall ist sogar eine Gefängnisstrafe möglich.
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